DIN 33430 für den Öffentlichen Dienst!


Kennen Sie diese Situation: Bewerbung in der Verwaltung?

In der Verwaltung einer deutschen Stadt ist die Position eines Amts-
leiters frei und sie wird ausgeschrieben: Ein interner Bewerber fühlt
sich beim Auswahlprozess benachteiligt und klagt vor Gericht in zwei
Instanzen: Jedesmal mit Erfolg!

Im Urteil des Oberverwaltungsgerichts steht: "Es liegen wichtige Gründe
für die Annahme vor, dass das Auswahlverfahren nur zum Schein und
damit im Rechtsinne nicht stattgefunden hat." Bedingungen eines objektiven
und fairen Beurteilungsprozesses fehlten offensichtlich.

Dieser wahre Fall erregte Aufsehen in einer deutschen Großstadt vor
einigen Jahren: Die Presse berichtete. Wie ging es weiter? Die neue
Amtsleiterin verlor nach einiger Zeit den Posten; der vermutlich
geeignetere Mitarbeiter bewarb sich erfolgreich auf eine andere Position
und verließ die Verwaltung.

 

Wie wirken sich Fehlentscheidung für eine Verwaltung aus?

  • Auf den Ablauf und die finanziellen Mittel?
  • Auf das Betriebsklima in der Verwaltung?
  • Auf die Meinung der Bürger?
  • Auf die beteiligten Personen?

Sicher ist: Die ökonomischen, sozialen und individuellen Kosten von
Fehlbesetzungen sind hoch; der Verantwortliche verdrängt und verteidigt
jedoch häufig aus Gründen des Selbstschutz seine Fehlentscheidung, und
er macht diese meist nur bei starkem Druck rückgängig: Obwohl fast
jeder Mitarbeiter weiß, dass der neue Mann der Falsch ist!

Wenn dann alle aus Angst oder Desinteresse schweigen und niemand
seine Rechte einfordert, dann passiert auch nichts: Und das merken
dann auch die Bürger an der geringen Motivation der Mitarbeiter und
den schleppenden Prozessen in der Verwaltung.

 

Fehler erkennen und daraus lernen!

Geht dann ein Fall wie oben vor Gericht, dann weiß es bald auch die
ganze Stadt und das ganze Land: Besser ist es also, eine falsche
Entscheidung zu erkennen und hier etwas zu ändern. Denn: Nur wer
seine Fehler als Mensch eingesteht, lernt daraus, verändert etwas und
wirkt souverän auf andere: Gerade Führungskräfte sind ein Vorbild
für ihre Mitarbeiter — auch im Umgang mit Fehlern, die jeder macht!

 

Fehler-Quellen mit DIN 33430 verringern!

Darum ist die DIN 33430 für den Öffentlichen Dienst so wertvoll:
Sie schafft Klarheit, Qualität und Sicherheit bei Eignungsbeurteilungen
und Auswahlprozessen; die Norm trägt dazu bei, Fehler zu vermeiden.

Welche weiteren Gründe gibt es für die DIN 33430 im Öffentlichen Dienst?

  • Die Möglichkeit der Konkurrentenklage,
  • Die Ausbildungs-Verordnungen von Bundesländern.

 

Die Möglichkeit der Konkurrentenklage:

Nach dem Grundgesetz hat der Dienstherr den nach Eignung, Befähig-
ung und fachlicher Leistung am besten geeigneten Bewerber auszu-
wählen (Artikel 33, Absatz 2). Abgelehnte Bewerber können klagen,
dass der Auswahlprozess ohne die Standards der DIN 33430 ablief.

 

Ausbildungs-Verordnungen von Bundesländern:

Einige Ausbildungs-Verordnungen der Bundeländer legen nahe, die
Din 33430 anzuwenden; beispielsweise fordert die Ausbildungs-
Verordnung in NRW für gehobene nichttechnischer Dienste: Die
Auswahlmethode ist unter Berücksichtigung der sich in Wissenschaft
und Praxis entwickelnden Erkenntnisse über Personalauslese-Verfahren
zu bestimmen (§ 3, Absatz 2).

 

Fazit:

Die DIN 33430 unterstützt Verantwortliche in Verwaltungen bei
Auswahlverfahren und Personalentscheidungen, um deren Qualität
und Sicherheit zu steigern. Bewerber, Mitarbeiter und Personalräte
im Öffentlichen Dienst können die DIN 33430, das AGG und die oben
genannten Regelungen nutzen, um ihre Rechte durchzusetzen.

Montag, 06.02.2012

Human Resources Anzeigen ohne DIN 33430 Gewähr!

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