Eignung nach DIN 33430?


Die DIN 33430 hilft Anwendern, die Qualität ihrer Eignungs-
beurteilung zu steigern: Bei der Berufswahl, der Bewerber-
auswahl, der Karriereplanung, der Potenzialanalyse, bei
Outplacement-Maßnahmen und der beruflichen Rehabilitation.
(vgl. Einleitung und B.10)

Doch was heißt eigentlich "Eignung" und "Eignungsbeurteilung"
nach DIN 33430? 5 Punkte klären auf:

 

1. Grundsatz: Verantwortliche entscheiden!

Die Norm bezieht sich nur auf Eignungsbeurteilungen:
Personal-Entscheidungen bleiben in der Hand der Personal-
verantwortlichen. (vgl. Einleitung)

 

2. Eignung?

"Eine Person ist für einen Beruf, eine berufliche Tätigkeit oder eine
berufliche Position geeignet, wenn sie über diejenigen Merkmale
verfügt, die Voraussetzung für die jeweils geforderte berufliche
Leistungshöhe sind." (vgl. 3.3 und B.15)

 

3. Zufriedenheit der Person zählt!

Wichtig für die Eignung ist auch: Führen Merkmale eines Berufes,
einer Tätigkeit oder einer Position zur Zufriedenheit einer Person?
Denn: Für eine erfolgreiche und zufrieden stellende Berufstätigkeit
ist das Ausmaß der Übereinstimmungen mit den Anforderungen
bedeutsam! (vgl. 3.3 und B.15)

 

4. Drei Eignungs-Merkmale:

DIN 33430 unterscheidet bei Eignungs-Merkmalen drei Gruppen:
bildungs-biographische, psychologische, medizinische. (vgl. B.16)

Beispiele:

  • Bildungs-biographische Merkmale: Kenntnisse, Fertigkeiten
    und berufliche Erfahrung.
  • Psychologische Merkmale: Bedürfnisse, Werthaltungen,
    Interessen, Fähigkeiten, Leistungs-Motivation, Temperament,
    psychische Belastbarkeit.
  • Medizinische Merkmale: Neuro-vegetative Belastbarkeit,
    Gesundheitszustand und Körperkraft. Doch: Medizinische
    Diagnostik ist nicht Gegenstand der Norm.

 

5. Eignungs-Beurteilung?

Eine Eignungs-Beurteilung ist eine Aussage über die Wahrscheinlich-
keit, ob die betreffende Person die Anforderungen im Beruf heute
und in die Zukunft erfüllt und dort zufrieden sein wird.

Hierzu vergleicht der Beurteiler die Anforderungen mit den indivi-
duellen Ausprägungen von Merkmalen der Person. Es gibt dabei
zwei Möglichkeiten:

Platzierung: Zuordnung von beruflichen Situationen zu Personen.
Auswahl: Zuordnung von Personen zu beruflichen Situationen.
(vgl. 3.4 und B.10)


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Quelle: Deutsches Institut für Normung e.V. (2002):
Anforderungen an Verfahren und deren Einsatz bei berufsbezogenen
Eignungsbeurteilungen. DIN 33430. Berlin: Beuth.

Montag, 06.02.2012

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