Eignungsinterview nach DIN 33430
Das Eignungsinterview ist das häufigste Verfahren bei der Beurteilung von
Personen. Unternehmen, Vewaltungen und Berater führen es persönlich
oder verstärkt auch telefonisch zur Vorauswahl mit Bewerbern durch.
Die Fragen des Interviewers müssen auch rechlich zulässig sein —
besonders mit Blick auf die Beweislastumkehr im Allgemeinen Gleich-
behandlungsgesetz.
Eignungsinterview nach DIN 33430:
Die DIN 33430 schreibt zum Eignungsinterview: "Mündliches Verfahren,
das ein umfassendes Bild über Leistungsstand, Kenntnisse, Passung und
Potenziale des Bewerbers zu erheben gestattet." (B. 17)
Anmerkung: "Das Eignungsinterview geht über die Wissensprüfung oder
erkundende bzw. informierende Gespräche hinaus. Es zeichnet sich dadurch
aus, dass es systematisch, regelgeleitet und strukturiert anhand eines
anforderungsbezogenen Leitfadens durchgeführt wird."
Qualitätsanforderungen an Interviewer:
Von Personen, die Interviews durchführen oder daran mitwirkt, fordert
die DIN 33430 Kenntnisse über Rahmenbedingungen von Verfahren
zur mündlichen Informationsgewinnung und Kenntnisse zu:
- Interviewklassifikationen;
- Handhabung von Interviewleitfäden;
- Fragetechniken, Formulierungstechniken;
- interviewbezogene Beurteilungskriterien;
- Fragebereiche und ihre rechtliche Zulässigkeit;
Sachverständige, also Fachexperten, bei Interviews benötigen diese
Kenntnisse nicht.
Unsere Empfehlungen:
Der Arbeitskreis Assessment Center e.V. hat Standards für
das Interview veröffentlicht: PDF.
Buchtipp: Karl Westhoff (Hrsg.). (2009). Das Entscheidungsorientierte
Gespräch (EOG) als Eignungsinterview. Lengerich: Pabst.