Gegenstand und Ziele der DIN 33430
Die Norm formuliert Qualitätskriterien und -standards für berufsbezogene Eignungsbeurteilungen sowie Qualifikationsanforderungen an die beteiligten
Personen.
Berufsbezogene Eignungsbeurteilungen finden statt:
- Bei der Bewerberauswahl
- Bei der Berufswahl
- Bei der Berufslaufbahnplanung und Karrierebegleitung
- Im Kontext der beruflichen Rehabilitation
- Bei der Potenzialbeurteilung und Outplacement-Beratung
Gegenstand der Norm sind Eignungsbeurteilungen und nicht Personalentscheidungen. Personalentscheidungen treffen die Personalverantwortlichen im Unternehmen.
Die DIN 33430 dient:
- Als Leitfaden für die Planung und Durchführung von Eignungsbeurteilungen
- Als Maßstab zu Bewertung externer Angebote
- Der Qualitätssicherung und -optimierung von Personalentscheidungen
- Dem Schutz der Kandidaten vor unsachgemäßer oder missbräuchlicher
Anwendung von Verfahren
Weniger Fehlentscheidungen mit der Folge, dass Unternehmen, Gruppen und
Personen sich positiver entwickeln: Durch Anwendung der DIN 33430.