Gegenstand und Ziele der DIN 33430


Die Norm formuliert Qualitätskriterien und -standards für berufsbezogene Eignungsbeurteilungen sowie Qualifikationsanforderungen an die beteiligten
Personen.

Berufsbezogene Eignungsbeurteilungen finden statt:

  • Bei der Bewerberauswahl
  • Bei der Berufswahl
  • Bei der Berufslaufbahnplanung und Karrierebegleitung
  • Im Kontext der beruflichen Rehabilitation
  • Bei der Potenzialbeurteilung und Outplacement-Beratung

Gegenstand der Norm sind Eignungsbeurteilungen und nicht Personalentscheidungen. Personalentscheidungen treffen die Personalverantwortlichen im Unternehmen.

Die DIN 33430 dient:

  • Als Leitfaden für die Planung und Durchführung von Eignungsbeurteilungen
  • Als Maßstab zu Bewertung externer Angebote
  • Der Qualitätssicherung und -optimierung von Personalentscheidungen
  • Dem Schutz der Kandidaten vor unsachgemäßer oder missbräuchlicher
    Anwendung von Verfahren

Weniger Fehlentscheidungen mit der Folge, dass Unternehmen, Gruppen und
Personen sich positiver entwickeln: Durch Anwendung der DIN 33430.

Sonntag, 20.05.2012

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