Verfahren nach DIN 33430
Eine zentrale Frage ist, welche Verfahren die DIN 33430 nennt: Verfahren
zur Eignungsbeurteilung sind nach DIN 33430 praxiserprobte und wissen-
schaftlich abgesicherte Erkenntnismittel, die in standardisierter Weise zur
Eignungsbeurteilung eingesetzt werden. (Anhang B, B.48)
Verfahren nach DIN 33430 müssen somit auf dem aktuellen Stand von
Wissenschaft und Technik sein. Dies bedeutet, dass Studien oder Meta-
Analysen den Wert der Verfahren für berufsbezogene Eignungsbeurteilungen
zeigen.
Zu diesen Verfahren nach DIN 33430 gehören:
- Eignungsinterviews
- Biografischer Fragebogen
- Berufsbezogene Persönlichkeitsfragebögen und Tests (Standardisierte Verfahren)
- Assessment Center
- Arbeitsproben
Zu diesen Verfahren existieren weitere Qualitätsstandards.
Die DIN 33430 ist eine Prozessnorm: Der gesamte Beurteilungsprozess,
die Qualifikation der Verantwortlichen, die richtigen Durchführung und
Auswertung der Verfahren, die Dokumentation und die Urteilsbildung soll
den Standards der DIN 33430 entsprechen.
Nur dann und zusammen mit den Leitsätzen für die Vorgehensweise werden
die Qualitätsvorteile der DIN 33430 voll wirksam.